Anzeigepflicht für Osterfeuer auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück

Für das Abbrennen von Osterfeuern gelten in der Samtgemeinde Bersenbrück die Regelungen der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, wonach das Abbrennen von Osterfeuern sowohl am Karsamstag als auch am Ostersonntag in der Zeit von 18 bis 24 Uhr zulässig ist.

 

 

Die Verordnung regelt unter anderem auch, dass sämtliche Osterfeuer mit einem Vordruck bis spätestens zum 04.04.2014 bei der Samtgemeinde Bersenbrück anzuzeigen sind. Zudem müssen ausreichende Abstände zu Straßen und Gebäuden eingehalten werden. Die Osterfeuer müssen öffentlichen Charakter haben, was bedeutet, dass jedermann Zutritt zu den Feuern zu gewähren ist. Zu diesem Zwecke werden alle angezeigten Osterfeuer von der Verwaltung der Samtgemeinde im Internet und in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht.

Auf eine kostenlose und vor allem umweltschonende Variante um Grünabfall aus dem heimischen Garten zu entsorgen weist die AWIGO hin: Bis zum Karsamstag können auf den Grünabfallsammelplätzen der AWIGO – und damit auch in Ankum-Holsten sowie in Bersenbrück-Woltrup – Grünabfälle kostenlos abgegeben werden. Die Samtgemeinde Bersenbrück bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, dieses Angebot der AWIGO unbedingt zu nutzen.

Hier können sie folgende 'PDF'-Dateien herunterladen:

Regelungen der Verordnung bezüglich Osterfeuern im Volltext (148KB)

Vordruck für die Anzeige eines Osterfeuers (156KB)