Rauchmelderpflicht in Deutschland

Die Rauchmelderpflicht ist mittlerweile in 13 von insgesamt 16 Bundesländern angekommen. Die Länder Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

schreiben somit die Installation der kleinen Lebensretter gesetzlich vor. Da bisherige Kampagnen für Rauchwarnmelder kaum Wirkung zeigten, wurde es höchste Zeit, dass dieser lebensrettende Schritt nahezu flächendeckend eingeleitet wurde.

Rheinland-Pfalz war 2003 das erste Bundesland, welches als Vorreiter die Rauchmelderpflicht eingeführt hat. Schnell zog ein Bundesland nach dem anderen nach. Bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg ist die Rauchmelderpflicht nun bundesweit in der LBO (Landesbauordnung) jedes einzelnen Bundeslandes verankert.

Normen und Regularien

National geregelt wird die Planung, der Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durch die Anwendungsnorm DIN 14676. Anwendung findet diese Norm für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Angesprochen sind die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.

Was regelt welche Norm?

DIN EN 14604

  • europäische Norm für Rauchwarnmelder
  • regelt Verbauungsgrundlagen, Funktionen und Nutzung

DIN 14676

  • Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder aufbauend auf DIN EN 14604 – beinhaltet Fachkraft für Rauchwarnmelder
  • Montage, Anwendung

Wo und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Wo genau und in welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, definiert jedes Land unterschiedlich. Man kann jedoch allgemein sagen, dass mindestens alle Schlafräume und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen.

Generell kann gesagt werden, dass Rauchmelder im Schlafzimmer, in den Kinderzimmern und auch im Flur angebracht werden sollten. Besonders im Schlaf- und in Kinderzimmern sind Rauchmelder wichtig, da man dort bei nächtlichen Bränden am gefährdetsten ist. Der Flur ist darüber hinaus der wichtigste Flucht- und Rettungsweg, daher ist das Anbringen von Rauchmeldern in Fluren besonders wichtig.

In Bundesländern, in denen bereits eine Rauchmelderpflicht existiert, werden explizit Schlafzimmer und Kinderzimmer, sowie Flure als Anbringungsorte für Rauchmelder vorgeschrieben.
Natürlich können auch in anderen wichtigen Räumen, Rauchmelder angebracht werden, wie zum Beispiel in Arbeitszimmern oder dem Wohnzimmer.

Bei der Auswahl der Anbringungsorte sollte man jedoch in jedem Fall berücksichtigen, in welchen Räumen sich potentielle Gefahrenquellen wie Drucker, Computer, Trockner oder andere elektrische Geräte befinden, da Rauchmelder auch in diesen Räumen sinnvoll sind.

Reaktionen und Meinungen zur Rauchmelderpflicht

Die Reaktionen der Bürger auf diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben Präventionsmaßnahme ist überwiegend positiv. Eine Umfrage in Baden-Württemberg zeigte z. B., dass Baden-Württemberger hinter der Rauchmelderpflicht stehen und diese kleinen „Schreihälse“ als veranlassen, Rauchwarnmelder in den eigenen vier Wänden zu installieren – so ist die verbreitete 66,47 Prozent der Lebensretter bezeichnen. Schon der pure Selbsterhaltungstrieb sollte jeden Menschen dazu Meinung. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen zu dieser „diktatorischen“ Maßnahme seitens des Gesetzgebers. 32,56 Prozent finden, dass es jedem selber überlassen sein sollte, ob und wo er Rauchwarnmelder in der Wohnung installiert.

Rauchwarnmelder retten Leben

Die Statistiken zeigen jedoch deutlich, dass Rauchwarnmelder Menschenleben retten! Rund 500 Menschen sterben jährlich immer noch an den Folgen eines Brandes – das sind 500 zu viel! Der Großteil der Opfer erliegt bereits nach wenigen Minuten den giftigen Rauchgasen. Tückisch, denn im Schlaf nehmen wir diese Gefahr nicht wahr, da unser Geruchssinn abgeschaltet ist. Genau an dieser Stelle übernehmen die kleinen Rauchwarnmelder unsere fehlende Sinneswahrnehmung.

Die Technik

Modernste Sensorik in der Rauchkammer erkennt den Brandrauch sofort und löst einen lauten Signalton aus, der uns weckt und uns die Möglichkeit gibt, noch rechtzeitig den Gefahrenbereich zu verlassen. Moderne Rauchwarnmelder sind in der Regel optische Rauchmelder und arbeiten nach dem Streulichtprinzip (siehe nachfolgende Grafik):
Rauchmelder Technik
Unterschiede gibt es jedoch im System, denn es können sogenannte Einzelmelder (Standalone) oder funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert werden. Doch welches das richtige System für die eigenen vier Wände ist, entscheiden die individuellen räumlichen Gegebenheiten und die persönliche Wohnsituation. In sehr großen Objekten oder Einfamilienhäuser, die sich über mehrere Etagen erstrecken, machen Einzelmelder oft keinen Sinn, da selbst ein Signal von mind. 85 Dezibel (dB) über mehrere Etagen nicht mehr gehört werden kann – vor allem nicht im Schlaf.

Der Gesetzgeber lässt dem Eigentümer bei der Wahl seiner Rauchwarnmelder freie Hand. Maßgeblich ist nur, dass die Rauchwarnmelder der Norm DIN 14604 entsprechen müssen und nach Ablauf der Übergangsfrist im jeweiligen Bundesland installiert sind.

Wer ist für die Installation und Wartung zuständig?

Auch hier gibt es klare Richtlinien! Für die Anschaffung der RWM ist immer der Eigentümer zuständig – für den die Instandhaltung der direkte Besitzer. Bei einer Mietsituation heißt das im Klartext: Der Eigentümer ist für die Anschaffung und Installation zuständig, der Mieter für die jährliche Wartung! Je nach Bedienungsanleitung und Herstellerempfehlung sind RWM einmal jährlich auf ihre Funktion zu überprüfen.

Immer wieder steht auch die Frage im Raum, ob die Einhaltung der Rauchmelderpflicht überhaupt kontrolliert wird. Grundsätzlich ist diese Frage mit einem „Ja“ zu beantworten. Bei Neubauten wird im Rahmen einer Bauabnahme durch den Schornsteinfeger die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern ohnehin überprüft. In Bestandsbauten kann genau dieser im Rahmen der Sichtung von Feuerstätten auch die Einhaltung der Rauchmelderpflicht kontrollieren. Zwar ist bei Nichteinhaltung kein Bußgeld vorgesehen, jedoch wird die Versicherung im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit unterstellen und es ist mit Leistungskürzungen zu rechnen.

Ähnlich verhält es sich mit der Instandhaltung bzw. Wartung. Eine Wartung ist jährlich vorgesehen und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist Sache der Besitzer/Besitzerinnen. Bei Mietverhältnissen ist unmittelbare Besitzer der Mieter. Dennoch, wenn der Vermieter die Wartung der Rauchwarnmelder an den Mieter delegiert, ist er nicht automatisch von jeglicher Haftung befreit. Denn nach § 823 Abs. 1 BGB ist für die Verkehrssicherung eines Gebäudes ungeachtet dieser landesgesetzlichen Regelungen dessen Eigentümer zuständig. Das heißt: Wenn ein Rauchwarnmelder, der nicht oder schlecht gewartet wurde, versagt, haftet trotzdem der Eigentümer für den entstandenen Schaden. Den Mieter kann höchstens eine Mitschuld treffen.

Wie verhält sich die Versicherung im Schadensfall, wenn ich keine Rauchwarnmelder installiere?

Bestandteil der Versicherungsbedingungen zu Wohngebäude und Hausratsversicherungen sind die Sicherheitsvorschriften. Damit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, die gesetzlichen Bestimmungen an Standort des Objektes einzuhalten. Die Rauchmelderpflicht gehört auch zu den gesetzlichen Bestimmungen, welche eingehalten werden muss. Tun sie dies nicht oder geben Sie an,
nichts von der Rauchmelderpflicht gewusst zu haben, wird die Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und einen Teil der Leistungen kürzen oder sich möglicherweise gänzlich von der Leistungspflicht befreien wollen. Das kann im Zweifelsfall teuer werden für den Versicherungsnehmer!
Summa summarum ist festzustellen, dass mit einer geringen Investition ein großes Maß an Sicherheit erreicht werden kann. Rauchwarnmelder sind heutzutage in allen Preisklassen erhältlich und es gibt für jedes Portemonnaie das passende Produkt.

Sind die Rauchmelder erst einmal ausgewählt und sicher und sinnvoll installiert sind, bleiben natürlich noch einige Fragen zu Wartung und Unterhaltung offen.

Um den größten Nutzen, also die größtmögliche Sicherheit, aus Ihren neuen Rauchmeldern zu ziehen ist es wichtig, diese regelmäßig zu warten und zu überprüfen.

Doch auch sollten vor der Beschaffung von Rauchmeldern in Mietwohnungen grundsätzliche Kostenfragen mit allen Parteien geklärt werden.

Kann eine Sichtprüfung nach DIN 14676 durch eine Fernüberprüfung ersetzt werden?

Betreibern von Wohnungseinrichtungen werden zur Zeit Konzepte vorgestellt, die Ihnen die Überprüfung ihrer Rauchmelder durch Fernüberprüfung erleichtern und die Sichtprüfung vollständig ersetzen soll. Nach unserer Meinung ist die Sichtprüfung unverzichtbar, da eine Fernprüfung normativ ohne Grundlage ist und folglich mit einem hohen Haftungsrisiko einhergeht.

Der Anwendungsnorm DIN 14676 unterliegen die Anforderungen an die Geräte, deren Montage und Instandhaltung, sowie Qualifikation der beteiligten Fachfirmen. Diese Norm gilt schon langjährig als anerkannte Regel der Technik und wird von der Mehrzahl der Brandschutzexperten anerkannt. Ein wesentlicher Bestandteil der Instandhaltung ist die „Sichtprüfung“, bei der nicht nur der optische Zustand sondern auch das tatsächliche Vorhandensein des Rauchwarnmelders und die Gegebenheiten am Installationsort überprüft werden (z. B. Umnutzung der Räumlichkeiten, Umstellen von Mobiliar ). Gerade diese potentielle Umnutzung und weitere potentielle Veränderungen „vor Ort“ stellen letztendlich die Sicherheitsproblematik und folglich auch die Haftungsproblematik im Schadensfall dar.

Das Konzept der Fernprüfung wurde dem DIN-Normenausschuss vorgelegt und nach eingehender Überprüfung zur Aufnahme in die Norm abgelehnt, u.a. wegen fehlender Erfahrungen und Studien darüber.

Bezüglich des Datenschutzes bleiben Fragen offen. Durch die Fernüberprüfung werden Daten zum Verhalten der Bewohner gesammelt, somit werden Informationen aus dem Privatbereich unkontrollierbar von fremden Servern gespeichert.

Quelle:Rauchmeldershop-online.de