Brandschutz in früherer Zeit
Segen und Fluch stecken seit Urzeiten im Feuer. Es zu nutzen und seine Macht zu zügeln ist allein dem Menschen vorbehalten.
Wenn es ausser Kontrolle gerät, hat das oft böse Folgen.
"Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht"
Schon Friedrich Schiller beschrieb mit diesem Satz die "Zweischneidigkeit des Feuers".
Gerade zu früheren Zeiten spielte der "vorbeugende Brandschutz" insbesondere mit Blick auf die damaligen Häuser und Gebäude durchaus eine wichtige Rolle.
In den alten, engbebauten Gassen der früheren Dörfer und Städte drohten zu damaligen Zeiten bei jeder Unachtsamkeit im Umgang mit Feuer verheerende Brände. Waren doch fast alle Wohnhäuser, Fachwerkbauten und vor allem Scheunen und Ställe mit Stroh gedeckt. Auf den "Balken" über der Diele lagerte auch bei vielen Dorfbewohnern Stroh und Heu, sodass bei einmal entfachter Glut an ein Löschen fast nicht zu denken war. Oftmals galt es nur noch Leib und leben sowie einen Teil der Habe zu retten und ein übergreifen des Brandes auf die Nachbarhäuser zu verhüten. Daher gab es schon seit Jahrhunderten entschprechende Verordnungen zur Verhütung solcher Brandkatastrophen. In der Verordnung vom 10.Juli 1767 wurde vor allem die Beschaffung einer ausreichenden Zahl moderner Spritzen der Gemeinden zur Pflicht gemacht. Aber trotz aller Verordnungen und vorbeugenden Maßnahmen konnten Brandausbrüche natürlich nicht vollständig verhindert werden. Brach ein Brand aus, erfolgte die Alarmierung der Dorfbewohner durch das Brandhorn oder einer Feuertrommel. In den Kirchdörfern wurde bei großen Bränden auch die sogenannte Brandglocke geläutet. Wurde ein solcher Feueralarm ausgelöst, war es die Pflicht für jeden Einwohner, mit Feuereimer und Feuerhaken - bei Nacht zusätzlich mit brennender Laterne- unverzüglich zur Brandstelle zu eilen und tatkräftig bei der Brandbekämpfung zu helfen. Pferdehalter hatten zudem ihre Gespanne bedingungslos zur Beförderung der jeweiligen Brandspritze zur Verfügung zu stellen, damit diese schnellstens zur Brandstelle konnte. Statt einer geschulten und organisierten Feuerwehr waren also in Vorzeiten die Dorf- und Kirchspielbewohner selber in Eigenregie für die Bekämpfung von Schadensfeuern oder Brandkatastrophen verantwortlich.
Brandkatastrophe am 18. September 1788 in Ankum
Eine wahre Brandkatastrophe ging über Ankum am 18. September 1788 hinweg, die einen Großteil des gesamten Dorfes in Schutt und Asche legte. Mittags gegen 11 Uhr brach - so in einem Ankumer Bittschreiben an den Fürstbischof vom 08.Oktober 1788 zu entnehmen- im Hause des Schneidermeisters Westerkamp ein Feuer aus, welches so rasch um sich griff, das nur eine Stunde später bereits 49 Wohnhäuser in vollen Flammen stand. Innerhalb kurzer Zeit wurden auf diese Weise rund 300 Ankumer Bürger obdachlos, die zudem auch noch lebenswichtige Utensilien wie Brotgetreide, Einsaaten, Viehfutter und Heizmaterial für den bevorstehenden Winter verloren.
Eine weitere große Brandkatastrophe, die für das gesamte Ankumer Gemeindewesen Not und Elend brachte, ereignete sich am 22.Juli 1848.
Alten Ankumer Akten aus dem Jahre 1848 kann man folgendes entnehmen:
"Aus einer bis zur Stunde nicht ermittelten Veranlassung ist heute morgen um 2 Uhr in einem Bäckerhaus hier selbst Feuer entstanden. Bei der großen Dürre und heftigem Winde hat das Feuer alsbald das ganze Bäckerhaus ergriffen, sich den beiden benachbarten Wohnhäusern mitgeteilt und sich sodann in einem ganz kurzen Zeitraum 18 Wohnhäuser, eine Schule, das Dach der Kirche und die Spitze des Turms eingeäschert."
Die Feuerspritzen aus Gehrde, Alfhausen, Merzen und Berge- etwas später sogar aus Fürstenau- eilten zur nachbarlichen Hilfeleistung nach Ankum, um dem riesigen Flammenmeer soweit Einhalt zu gebieten, um zumindest eine weitere Ausbreitung des Feuers auf weitere Teile des Dorfes Ankum zu verhindern.