Rauchmelder mit Lichtsignalanlage auf Krankenkassenkosten
Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen. Die Geräte dienen dem mittelbaren Behinderungsausgleich und erleichtern Gehörlosen das selbstständige Wohnen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch, 20. August 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: B 3 KR 8/13 R).